/ Rieseby / Sönderby / Es ist noch nicht lange her, als bekannt wurde, dass Bauer Hüttermann aus Sönderbyhof hunderte Tonnen Bauschutt in einem Biotop entsorgte. Für die größte Tageszeitung war das Thema offensichtlich zu uninteressant, um über diesen Umweltfrevel zu berichten. Öffentlich nutzbare Feldwege wurden mit Betretungsverbotsschildern bestückt, die Müllentsorgung im Biotop sollte möglichst unentdeckt bleiben. Was den Skandal noch verstärkt, ist die Tatsache, dass es sich bei dem Verursacher Daniel Hüttermann (CDU) um den stellvertretenden Bau-, Wege- und Umweltausschussvorsitzenden der Gemeinde Rieseby handelt. Da Hüttermann auf seinen Ländereien gern Windkraftanlagen errichten lassen möchte, hatte ein Mitarbeiter des zuständigen Landesamtes bei einer Prüfung die großen Mengen an Bauschutt im Biotop entdeckt und zur Anzeige gebracht. Behauptungen des Bauern, die unliebsame politische Konkurrenz hätte ihn angeschwärzt, entsprechen nicht der Wahrheit und gehören in die Kategorie Verschwörungstheorien.

Doch das Thema sollte politisch möglichst totgeschwiegen werden. Hüttermann musste nach Behördenauflagen das Biotop in tagelanger Aufräumarbeit vom Müll befreien und auf einer Deponie fachgerecht entsorgen.

War das Gespräch um diesen Skandal gerade verklungen, folgte der nächste Zug des Kommunalpolitikers: Die Wählergemeinschaft Rieseby (WGR) hatte beantragt, überpflügte Wanderwege und Kirchstiege wieder für die Naherholung herzurichten. Hierbei führte sie u.a. einen alten Weg vom Riesebyer Ortsteil Stubbe nach Guckelsby auf. Die WGR wollte den Verlauf der alten Wege prüfen lassen und später ggf. in einem Dialog mit den heutigen Landeigentümern treten und Kompromisse verhandeln, wie die Bürger diese alten Wege wieder nutzen könnten. Doch das Amt Schlei-Ostsee tat kund, dass es diese Arbeit der Überprüfung nicht leisten könne. Die WGR zog ihren Antrag zurück und kündigte an, konkrete Anträge für einzelne Wege auszuarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt in die Sitzungen einzubringen.

Wenig später machte ein aufmerksamer Bürger auf eine Bekanntmachung in einem Informationskasten in der Dorfstraße aufmerksam (siehe Titelbild), wonach Hüttermann einen Antrag beim Amtsgericht Eckernförde für die Einbuchung zweier Flurstücke zu seinen Gunsten beantragte. Bei den 233 und 56 Quadratmeter großen Flurstücke handelt es sich um Land, welches beim Landesamt mit „nicht ermittelte Eigentümer“ geführt wird. Die Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls (SPD) hatte die Bekanntmachung zwar ausgehängt, informierte ihren Gemeinderat aber nicht. War ihr der Antrag der WGR entgangen oder brachte sie den Einbuchungsantrag tatsächlich nicht in Zusammenhang mit einem alten Wanderweg? Darauf angesprochen entfernte sie die Bekanntmachung wieder aus dem Infokasten und setzte die Angelegenheit auf die nächste Gemeindevertretersitzung. Die WGR schlug nun vor, dass durch den hauptamtlichen Archivar des Amtes Schlei-Ostsee die Behauptung alter Sönderbyer und Basdorfer überprüft werden solle, dass es sich bei den beiden Flurstücken um einen schmalen Wanderweg zwischen Sönderby und Basdorf handelt. Sicher war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass auf dem Land von Hüttermann vor Jahren ein alter Weg von Sönderby zu den alten Fischteichen übergepflügt und der Öffentlichkeit entnommen wurde. Doch mit ihrem Vorschlag stieß die Wählergemeinschaft bei den anderen Gemeinderatsmitgliedern nicht auf Gegenliebe und der Gemeinderat entschied, die Angaben nicht prüfen zu lassen und keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einbuchung vorzubringen. Zurecht stellen sich nun viele Bürger die Frage, warum es keine Überprüfung geben sollte. Behauptungen von Gemeindevertreter Hartmut Schmidt (BVR), wonach der Weg zu schmal sei, um ihn als Wanderweg beispielsweise mit einem modernen Kinderwagen zu nutzen, wurden zwar beschmunzelt, trugen aber dennoch zum Abstimmungsergebnis bei. Der gesamte Vorgang wurde ebenfalls durch die größte Tageszeitung verschwiegen, warum?

Doch wie sollte nun das weitere Vorgehen sein? Die Bekanntmachung im Infokasten hätte einen Monat aushängen müssen, was sie durch das Entfernen der Bürgermeisterin nicht tat. Sollte es nun genügen, die Bekanntmachung die Restzeit auszuhängen oder galt die Frist von vorn? Das Amt empfiehl einen Vermerk mit neuem Auslegungsdatum (27.5.2021) und dies dürfte wohl rechtlich gesehen nun auch der neue Fristbeginn sein.

Denn nicht nur der Gemeinderat kann Bedenken äußern, jeder Bürger bzw. möglicherweise Betroffene, hat nun die Möglichkeit, Einwendungen gegen das beabsichtigte Einlegungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde vorzubringen.

Ansprechpartnerin ist die Rechtspflegerin Frau Isensee

Tel. 04351 – 715 – 415

Das Aktenzeichen lautet: 2 AR 1/21

Flurstück 33, der Flur 1 und Flurstück 15, der Flur 2, jeweils Gemarkung Sönderby Hof.

Interessant ist, dass erst durch das Handeln des Sönderbyer Bauern die Aufmerksamkeit auf diesen alten Weg gelenkt wurde. Auch in anderen Gemeinden wird die Wiederherstellung alter Wanderwege thematisiert. Es kommt auf mutige Gemeindevertreter an, sich der Angelegenheit anzunehmen. Und derartige Vorhaben funktionieren nur in einem Dialog zwischen Landeigentümern, naherholungssuchenden Bürgern, Gemeindevertretern und dem Amt – man muss es nur wollen!

 

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