Die Schwansener Nachrichten bekamen am 4. Advent ein Schreiben zugeschickt, welches als Absender den Kreis Rendsburg-Eckernförde „Der Landrat“ inklusive Kreis-Wappen aufzeigt und am 16. Dezember verfasst worden sein soll.
Das Schreiben richtet sich an ehemalige Vollzugskräfte, welche angeworben werden sollen, um positiv auf CORONA getestete Personen zu betreuen, die sich nicht an die Quarantäneauflagen halten und deshalb im Gefängnis in Neumünster inhaftiert werden sollen.
Der Kreis weist darauf hin, dass strengere Regeln die Ausbreitung des Virus verringern sollen. Es wird Bezug auf den § 30 des jüngst verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes genommen. Demnach sollen Personen, die der Anordnung der Quarantäne nicht nachkommen, oder dessen vorheriges Verhalten darauf hindeutet, dass sie der Anordnung nicht folgen werden, in einem geschlossenen Krankenhaus oder einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses untergebracht werden.
Der Landrat wirft in dem Schreiben die Frage auf, wo Menschen, die zwar positiv getestet wurden, aber aufgrund milder Verläufe nicht behandelt werden müssten, nun zwanghaft untergebracht werden könnten. In der Praxis sei die Unterbringung in einem „psychiatrischen Krankenhaus“ angedacht, dort sei es aber oftmals nicht leistbar, dass der Patient das „Krankenhaus“ nicht verlassen würde.
Das Land Schleswig-Holstein hatte, so die Aussage in dem Schreiben des Kreises, bereits im Juni 2020 angeboten, den Gesundheitsämtern der Kreise sechs Plätze im Gefängnis in Neumünster kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn diese den Transport und die Betreuung der Inhaftierten CORONA-Patienten übernehmen würden.
Kurios wird es am Ende der Seite 1 des Schreibens, wo der Landrat die angeschriebenen, ehemaligen Vollzugskräfte eindringlich bittet, dabei zu helfen, die Pandemie in den Griff zu bekommen, indem diese helfen, einen COVID-19-Patienten, der zwar positiv getestet, aufgrund milder Verläufe allerdings nicht behandelt werden muss, zu bewachen, weil dieser nicht zu Hause geblieben ist ODER dessen vorheriges Verhalten darauf hinweist, dass er sein Zuhause verlassen könnte.
Die Schwansener Nachrichten waren sich sicher, dass dieses Schreiben in die Schublade „Fakenews“ gehört und haben es zunächst nicht weiter beachtet.
Gegen Nachmittag benachrichtigte uns schließlich ein Kreistagsabgeordneter aus Bayern, gefolgt von einem Landtagsabgeordneten aus Hessen und schließlich mehrerer Kommunalpolitiker aus Schleswig-Holstein, welche sich alle darauf bezogen, dass das Schreiben über das Justizministerium verbreitet worden sein soll.
Seite zwei des Schreibens bleibt bislang unbekannt. Ob der Landrat des Kreises RD-ECK nur mal eben die Welt retten wollte, oder das Schreiben doch nur ein „Fake“ ist, erfahren wir vermutlich im Laufe des Tages.
Hier das uns zugeschickte Schreiben: