– Wählergemeinschaften sind keine Parteien. Bis zur Kreistagsebene können Wählergemeinschaften eigene Listen aufstellen und Direktkandidaten nominieren. Gründet sich in einer Gemeinde eine Wählergemeinschaft, so wird diese in der Regel zunächst von den Mitgliedern der Parteifraktionen belächelt und man traut ihr wenig Chancen bei der nächsten Wahl zu. Dies wird mit der meist geringen politischen Erfahrung der Akteure begründet. Wählergemeinschaften sollten ein Spiegelbild der Gesellschaft sein und die Interessen ihrer Gemeinde bzw. ihres Kreisgebietes vertreten. Ein von Beginn an selbstbewusstes Auftreten der Kandidaten und ein schlüssiges Wahlkampfkonzept können schnell dazu führen, dass die neue politische Kraft in einer Gemeinde entscheidende Sitze bei der Wahl holt. Die Arbeit im Gemeinderat wird nun umfangreich beobachtet und bei der Auftragsvergabe an Firmen viel genauer hingeschaut. Die Vertreter der Parteien reagieren zunächst nicht sehr erfreut auf das euphorische Auftreten der Neuen. Die Neuen wiederum benötigen eine gewisse Zeit, um sich ihre Hörner abzustoßen. Dies kann durchaus eine Legislaturperiode dauern. Haben sich Mitgliederzahlen, politische Handlungsfelder der einzelnen Mandatsträger und der Wille zur politischen Mitbestimmung in der Kommune verfestigt, steht einem noch größeren Erfolg zur nächsten Kommunal- oder Kreiswahl nichts mehr entgegen. In kleinen Gemeinden erreichen Wählergemeinschaften teilweise die absolute Mehrheit und stellen den Bürgermeister. Es gibt Gemeinden, da erreichen die Wählergemeinschaften eindeutige Mehrheiten, jedoch schließen sich die Parteien gegen den Kandidaten der Wählergemeinschaft zusammen. Dies ist das letzte Aufbegehren. Einst verfeindete Parteien treffen sich zu gemeinsamen Sitzungen hinter verschlossener Tür, damit das Schlimmste mit vielen Schattensprüngen noch verhindert werden kann. Gut Ding braucht eben Weile. In der Bevölkerung kommt dieses Vorgehen der Parteien bekanntlich nicht gut an. Die Vermutung, in den nächsten fünf Jahren bis zur kommenden Wahl würde dies alles in Vergessenheit geraten, ist ein deutlicher Trugschluss. Im Amtsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee verfügen die Wählergemeinschaften über eine Mehrheit. Zur laufenden Legislaturperiode zog mit der Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) erstmalig eine Wählergemeinschaft in den Kreistag ein – in Fraktionsstärke. Diese ist gut organisiert und versucht, die Kraft der Wählergemeinschaften zu bündeln und den örtlichen Wählergemeinschaften Hilfestellung in vielerlei Hinsicht zu bieten. Gelingt dies der WGK weiterhin, wird sie sich im Kreistag noch besser positionieren können.

Share This