Ab dem 4. Dezember sollen sich Pädagogen, also Lehrer und Erzieher, nach vorheriger Einweisung durch medizinisches Personal, selbst testen dürfen. Bereits Ende Oktober / Anfang November sorgten der Kreis RD-ECK sowie das Land mit beigefügten Schreiben für Irritationen und Verunsicherung. Eltern waren dazu aufgefordert, einzuwilligen, dass ihr Kind in der Gruppeneinrichtung getestet werden darf. Viele Eltern haben auf das Schreiben gar nicht reagiert, andere haben auf dem Blatt unterzeichnet, dass ihr Kind, wenn überhaupt, nur im Beisein des Erziehungsberechtigten getestet werden darf. Doch wie sollte dies realisiert werden? Wie sollte es möglich sein, dass berufstätige Eltern bei Bedarf zügig in die Einrichtung kommen? Ebenso verständlich erscheint aber auch, dass Eltern nicht wollen, dass ihr ohnehin verunsichertes Kind durch einen Fremden lange Stäbchen in Nase und Rachen geführt bekommt, ohne die Hand von Mama oder Papa dabei halten zu dürfen. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten darf bei einem Kind kein Abstrich genommen werden. Hinzukommt, dass ausreichend medizinisches Personal zur Durchführung von Tests in KITAS und Schulen, mit teils vielen Kindern, zur Verfügung stehen muss. Es ist kaum vorstellbar, dass Pädagogen diese Aufgabe zukünftig übernehmen dürfen.

Tests in der Schule

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