von Frank FrühlingRieseby / Inzwischen zum zweiten Mal hat die Bürgermeisterin Riesebys, Doris Rothe-Pöhls, die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins ignoriert und einen Antrag der Wählergemeinschaft Rieseby nicht umgesetzt.

Der erste Verstoß gegen die Gemeindeordnung, die die Grundlage für die geregelte Arbeit in den kommunalen Gremien bildet, ereignete sich bereits im Januar, als sie mehrere Anträge der WGR nicht auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung vom 02.02.2021 nahm. Solche Anträge müssen zwingend in die Tagesordnung aufgenommen werden und dürfen ausschließlich durch die Gemeindevertretung zu Beginn der Sitzung wieder abgesetzt werden. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung hat nicht die Befugnis, über die Wichtigkeit von Anträgen und deren Beratung zu entscheiden. Noch vor der Erstellung der Tagesordnung wurde Frau Rothe-Pöhls wiederholt durch die WGR auf die entsprechende Regelung hingewiesen. Aber trotz dieser Hinweise und späterer Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, berücksichtigte sie die Anträge nicht.

Am 03. Februar verlangten, in Folge dieses Verstoßes, acht Gemeindevertreter die unverzügliche Einberufung einer Gemeindevertretersitzung, um über die bereits einmal ignorierten Anträge der WGR und zwei weitere dringende Angelegenheiten zu beraten. Grundlage hierfür bildet wieder die Gemeindeordnung, die die Einberufung durch ein Drittel der Gemeinderatsmitglieder ermöglicht, um die umgehende Behandlung von wichtigen Punkten zu erzwingen. Die Punkte „Weiteres Vorgehen zum Windpark Saxtorf“ und „Abgabe einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan“ wurden durch die Koalition von SPD, CDU und B`90/Die Grünen bereits auf der Bauausschusssitzung im Dezember von der Tagesordnung genommen. Daraufhin beschloss die Bürgermeisterin, diese beiden wichtigen Punkte, trotz des Antrag der WGR, die Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu nehmen, auf der Sitzung vom 02.02.2021 nicht zu behandeln. Da die Frist zur Stellungnahme zum Landesentwicklungsplanes am 22. Februar ausläuft, erscheint es merkwürdig, dass sie diese Angelegenheit nicht berücksichtigte und eine Sitzung für den 23.02.2021 ankündigte, um dann erst den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen.

Auf Nachfrage durch die Fraktion der Wählergemeinschaft Rieseby, zu welchem Termin Frau Rothe-Pöhls die Gemeindevertretung einberufen würde, teilte sie mit, dass sie zu keiner zusätzlichen Sitzung einlädt und es bei dem angekündigten Termin am 23. Februar bleiben würde. Eine Behandlung der Punkte wäre sonst in den Fachausschüssen nicht mehr möglich.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass diese Punkte bereits auf der Tagesordnung eines Fachausschusses waren und dort von ihrer eigenen Fraktion abgesetzt wurden. Es drängt sich hier der konkrete Verdacht auf, dass die Frist nicht eingehalten werden soll, um ein Einwirken auf die Landesentwicklungsplanung zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bürgermeisterin in den kommenden Tagen auf ihren Amtseid und das kollegiale Miteinander besinnt – und sich wieder an die Regeln für die kommunale Selbstverwaltung hält – oder den eingeschlagenen Irrweg weiterverfolgen will.

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