– Das wurde aber auch Zeit! Die Gehälter werden diese Woche fällig, Mieten müssen gezahlt werden, Kurzarbeitergeld wird erst rückwirkend erstattet. Und bislang konnte nicht einmal ein Antrag auf die versprochene Novemberhilfe gestellt werden. Nun ist es aber soweit:

Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt (sogenannte prüfende Dritte) gestellt werden.

Hier geht es zum Antrag – viel Erfolg!

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

 

 

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