/Rieseby/ In fast allen Gemeinden gibt es Flächen, die niemandem gehören. Es existiert kein Grundbuch für diese Flächen und sie werden beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation unter nicht ermittelte Eigentümer geführt. Da ist es legitim, wenn jemand eine solche Fläche für sich in Anspruch nehmen möchte, erst recht, wenn ihm die Flächen drum herum bereits gehören. So hat auch der Riesebyer Bauer Daniel Hüttermann beim Amtsgericht für zwei Flächen im Riesebyer Ortsteil Sönderby einen entsprechenden Antrag gestellt. Zunächst haben die Riesebyer Gemeindevertreter davon nichts erfahren, denn lediglich in einem Schaukasten im Dorf wurde das Ansinnen bekanntgegeben. Nachdem dies mehreren aufmerksamen Bürgern auffiel, wurde Bürgermeisterin Rothe-Pöhls danach befragt. Es erschien etwas seltsam, dass kürzlich durch die Wählergemeinschaft Rieseby (WGR) ein Antrag gestellt wurde, welcher zum Ziel hatte, alte Wanderwege und Kirchstiege, die über die Jahre „beseitigt“ wurden, wieder herzustellen und nun plötzlich – am Gemeinderat vorbei – Niemandsland in Sönderby einen Eigentümer finden sollte. Rothe-Pöhls kontaktierte daraufhin das Amtsgericht und ließ die Bekanntmachung aus dem Kasten entfernen. Nun findet der Fall Einzug in die Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 5. Mai im Riesby Krog. Die beiden Flurstücke haben insgesamt lediglich eine Größe von knapp 300 Quadratmetern, so dass es auf den ersten Blick keine Veranlassung zur Skepsis gibt. Schaut man genauer hin, so wird deutlich, dass es sich dabei um einen schmalen Grundstücksstreifen handelt, welcher von den alten Sönderbyer Fischteichen Richtung Basdorf zwei Felder durchschneidet. Sollte es sich hier etwa um einen alten Weg handeln, wie ihn die WGR in ihrem Antrag für die Naherholung der Bürgerinnen und Bürger wieder hergestellt sehen wollte? Alte Sönderbyer und Basdorfer wollen sich zumindest erinnern, dass hier früher von der Hauptstraße zu den Fischteichen und schließlich nach Basdorf ein schmaler Wanderweg führte. Sollte dies tatsächlich so sein, stellen sich zwei Fragen:
1. Warum hat der stellvertretende Bau-, Wege- und Umweltausschussvorsitzende Hüttermann seine Kollegen im Ausschuss und im Gemeinderat nicht über sein Vorhaben informiert?
- Hat Riesebys Bürgermeisterin davon gewusst?
Es ist verständlich, dass alles, was die großen Felder durchtrennt und den Bauern die Arbeit mit ihren immer breiter arbeitenden Maschinen erschwert, von den Landeigentümern nicht gern gesehen wird. So wurden alte Feldwege und Kirchstiege über die Jahrzehnte vielerorts einfach überpflügt. Meistens nahm die Bevölkerung dies so hin und war ein Weg erst einmal verschwunden, geriet er auch über die Jahre in Vergessenheit. Die WGR hatte in ihrem Antrag betont, dass zunächst festgestellt werden solle, wo lang die alten Wege führten. In der Folge wollte man mit den Landeigentümern der Äcker in einen Dialog treten. Der WGR ist bewusst, dass es durch Eigentümerwechsel dazu führen kann, dass der neue Eigentümer keine Kenntnis über alte Gegebenheiten in der Gemeinde hat. Für derartige Fälle wäre aus Sicht der WGR eine Einigung dahingehend möglich, die Wiederherstellung der alten Wege beispielsweise entlang der Knicks zu führen, so dass der Bauer nicht an seiner Arbeit gehindert würde. Wichtig war der Wählergemeinschaft, die alten Wege mit Ruheplätzen und ggf. Infotafeln über Flora und Fauna wieder für alle zugänglich zu machen.
Im Fall des Sönderbyer Bauern könnten aber auch andere Dinge eine Rolle spielen, weshalb nun gegen eine derartige Maßnahme vorgebeugt werden soll, denn immer wieder hat es in der jüngsten Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten um öffentliche Wander- und Wirtschaftswege in Sönderby gegeben. So entdeckte beispielsweise ein Mitarbeiter der Landesbehörde LLUR beim Betreten der Wirtschaftswege unweit der nun beantragten Flächen des Einbuchungsantrages, dass dort hunderte Tonnen Bauschutt in ein Biotop gekippt wurden. Von weit her wurde der Bauschutt herangefahren und dort kostengünstig entsorgt. Im Anschluss versah der Bauer alle Wege mit Betretungsverbotsschildern und suggerierte dem Naherholungssuchenden, dass man die Wege nicht betreten dürfe, was mitnichten der Fall ist. So könnte es auf der Sitzung am Mittwoch spannend werden. Ob die Gemeinde Rieseby das Niemandsland für seine Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nimmt und ebenfalls einen Antrag beim Amtsgericht stellt, ist derzeit noch ungewiss. Ein Geschmäckle hat die Angelegenheit bereits jetzt schon. Hier geht es zur Ausschusssitzung am Mittwoch: Bauausschuss 5.5.2021